Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Deine Alltagshelfer
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
- „Deine Alltagshelfer“ ist – im Nachfolgenden- Leistungserbringer genannt.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
- Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
- Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
§2 Dienstleistungsangebot
- Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Unterstützung im Haushalt/Alltag (siehe Leistungsverzeichnis), sowie organisatorische und beratende Aufgaben. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden.
- Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der Leistungserbringer mit einem Arzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpersonen informieren.
- Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Kunden abgestimmt.
§3 Vertragsabschluss
- Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden wird durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung (“Vertrag“) vereinbart.
§4 Beendigung des Vertrages
- Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege etc.) ruht der Vertrag unter Umständen.
- Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§5 Leistungen
- Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt sowie Unfall- und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgeräte sind vom Kunden zu stellen.
- Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
§6 Gewährleistung und Haftung
- Mängel, die durch den Leistungserbringer oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen.
- Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Termine/Absagen
- Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
- Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag innerhalb von 14 Tagen auf die angegebene Kontoverbindung zu begleichen.
- Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung durch den Leistungserbringer in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
- Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Leistungserbringer vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 10,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Leistungserbringer anerkannte Gegenansprüche.
- Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Leistungserbringer gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für einen Einsatz gelten 1,5 Stunden als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Es wird im Viertelstundentakt abgerechnet.
- Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht bis mindestens10:00 Uhr am vorherigen Werktag durch den Kunden abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.
- Werden Termine von Kundenseite früher beendet als ursprünglich festgelegt, wird dennoch die geplante Zeit abgerechnet.
- Im Falle der Verhinderung eines zugeteilten Mitarbeiters (z. B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub) ist der Leistungserbringer berechtigt, eine gleichwertige Vertretung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen zu den üblichen Zeiten zu erbringen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eine andere Person die Leistung übernimmt.
- Ablehnung der Vertretung: Lehnt der Kunde die angebotene Vertretung ab, ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen, behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die vereinbarte Leistung in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift für den ausgefallenen Termin.
- Sagt er Leistungserbringer einen Termin ab, wird dieser dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Der Leistungserbringer ist bemüht bei eigener Absage einen Ersatz/Alternativtermin anzubieten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
- Der Leistungserbringer rechnet die erbrachten Leistungen, die mit Kostenträgern abgerechnet werden können, direkt mit diesen, oder über einen ausgewählten Abrechnungsdienstleister ab. Sollte das Budget aus dem Pflegegrad überschritten werden, wird der fällige Betrag dem Kunden privat in Rechnung gestellt. Anfallende Kosten, unabhängig der Dienstleistung, (wie z.B. Parkgebühren) trägt der Kunde selbst. Sollte der Leistungserbringer oder ein Mitarbeiter in Vorkasse treten, erstattet der Kunde die Kosten unmittelbar.
§8 Entgelterhöhungen
- Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Leistungserbringers erfolgen.
- Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung für Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen.
§9 Schweigepflicht
- Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Kunden strengstens Stillschweigen zu bewahren.
§10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung
- Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Leistungserbringers erbringen, ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, während sowie sechs Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
- Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
- Der Kunde erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Kunde erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Leistungserbringer zu kompensieren.
§11 Gerichtsstand
Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht des Ortes, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat